Patientenverfügung

Vorsorge Krankheitsfall

Es ist ein gutes Gefühl, für wichtige Lebenssituationen vorgesorgt zu haben. Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Wünsche im schwerwiegenden Krankheitsfall berücksichtigt werden.

Selbstbestimmung durch Patientenverfügung

Falls Sie einmal aufgrund von krankheits- oder unfallbedingten Gründen nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Vorstellungen zu kommunizieren, gilt die Patientenverfügung als verbindliche Grundlage für die ärztliche Therapie. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie außerdem eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die Sie z. B. auch in finanziellen Fragen vertritt. Eine Rechtsberatung kann hier von Vorteil sein, um Unklarheiten später auszuschließen. Formulare gibt es im Internet als Download. Notieren Sie möglichst präzise Ihre persönlichen Vorstellungen über ein Leben in Würde, damit es dereinst keine Fehlinterpretationen gibt.

Wer außerdem später im eigenen Todesfall als Organspender zur Verfügung stehen möchte, kann dies mit einem Organspendeausweis dokumentieren. Dieser ist kostenlos erhältlich im Internet oder in Apotheken und Arztpraxen.

www.bmjv.de

www.organspende-info.de